Windenenergie und Photovoltaik

Windkraftanlagen

Windkraftanlagen werden in zunehmenden Maße in der Nähe von Flugplätzen errichtet. Die Bauhöhe von modernen Windkraftanlagen kann bis zu 200 m betragen. Sie können damit ein Hindernis im Flugbetrieb darstellen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Windkraftanlagen die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigen können, da sie sich störend auf Radar- Navigations- und Kommunikationsanlagen auswirken können.

GfL unterstützt sie in der Planung, Realisierung und Genehmigung von Windkraftanlagen, in dem Belange der Hindernisfreiheit, Kollisionsrisiken im Luftverkehr, Auswirkungen des Radar Vectoring in Flugplatznähe auf die Bauhöhen von Windkraftanlagen (Festlegung der Surveillance Minimum Altitude, SMA) sowie in Verbindung mit unseren Partnern Analysen zur Radarverträglichkeit durchgeführt werden.

GfL konnte im In- und Ausland bereits für eine Vielzahl von Windkraftanlagen erfolgreich zur Genehmigungsfähigkeit der Projekte beitragen.

Photovoltaik

GfL bietet im Rahmen einer flugbetrieblichen Risikoanalyse die Untersuchung möglicher Blendung von Luftfahrzeugführern im An- und Abflug durch Photovoltaikanlagen (PV-Module) in Flugplatznähe an (siehe Blendungsanalysen).

Mithilfe der seitens GfL entwickelten Software GlareTech lässt sich die Eintrittswahrscheinlichkeit der Blendungswirkung durch reflektiertes Sonnenlicht berechnen und anschließend die Schadensausmaße qualitativ ermitteln. Die Bewertung des Blendungsrisikos erfolgt gemäß Einstufung in die Risikomatrix nach ICAO PANS-ADR.