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GfL übergibt Gutachten zur Prüfung des Flughafens Nürnberg auf EASA-Kompatibilität bei Betrieb von Luftfahrzeugen mit höherem Codebuchstaben

April 2018 | Flughafenplanung

Der Flughafen Nürnberg (IATA-Code: NUE) erhielt im Januar 2018 das EASA-Zertifikat für den Flugplatzbezugscode (Aerodrome Reference Code, ARC) 4C (siehe hier). Allerdings beabsichtigt die Betreibergesellschaft FNG auch den zeitweiligen Betrieb von Luftfahrzeugen mit höherem Codebuchstaben D, E und F. Für diese ARC gelten jedoch gesteigerte Anforderungen an die Flugplatzinfrastruktur/-ausrüstung entsprechend EASA-Richtlinie CS-ADR-DSN, die am Flughafen NUE somit teils nicht erfüllt sind. Um dennoch sicheren Flugbetrieb für diese Luftfahrzeuge zu gewährleisten, führte GfL eine umfassende Sicherheitsbewertung durch (siehe Newseintrag September 2017). In diesem Rahmen erfolgte zunächst eine Konformitätsprüfung als Soll-Ist-Vergleich für relevante Richtlinieninhalte und anschließend die detaillierte Analyse und Bewertung der Flugbetriebsflächen mit festgestellten Richtlinienabweichungen anhand relevanter LFZ-Auslegungseigenschaften. Das hierbei angewandte, qualitative Risikobewertungsverfahren folgt ICAO Cir 305 Operation of New Larger Aeroplanes at Existing Aerodromes. Im Ergebnis wurden flughafenspezifische infrastrukturelle und betriebliche Risikominderungsmaßnahmen abgeleitet und die Analysen und Ergebnisse innerhalb einer detaillierten Prüfliste konsolidiert.

 

 


Airbus A350 am Flughafen Nürnberg (© www.airport-nuernberg.de)
Airbus A350 am Flughafen Nürnberg (© www.airport-nuernberg.de)
Geometrieanalyse zur Ermittlung der Mindestabstände von LFZ auf Standplätzen (© GfL mbH)
Geometrieanalyse zur Ermittlung der Mindestabstände von LFZ auf Standplätzen (© GfL mbH)