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Weiterführende Untersuchungen von Signalleuchten im Auftrag des ADV

November 2018 | Zertifizierungen

Mit Erlass der Verordnung (EU) 139/2014 (sog. Implementing Rule) auf Basis der Verordnung (EG) 216/2008 (sog. Basic Regulation) durch die Europäische Kommission sind nunmehr gemeinsame Standards für die Planung, den Betrieb und den Erhalt sicherer Flughäfen vorgesehen, die von allen Mitgliedsstaaten verbindlich umzusetzen sind. Darauf aufbauend enthält die EASA-Richtlinie Certification Specifications (CS) and Guidance Material (GM) for Aerodromes Design (CS-ADR-DSN) Anforderungen an die Auslegung der Flugplatzinfrastruktur.

Hierin sind u. a. detaillierte Vorgaben an die Verwendung und Ausgestaltung von Hindernisbefeuerungen enthalten, hier konkret auch die Kennzeichnung mobiler Objekte (bspw. Leit- und Follow-Me-Fahrzeugen, Rettungs- und Einsatzfahrzeugen etc.) mit Signalleuchten (Rundumkennleuchten, Blitzleuchten etc.) betreffend. Diese müssen spezifischen Eigenschaften bspw. hinsichtlich Leuchtstärken, Farbgebung, Abstrahlwinkeln und Blitzfrequenzen genügen. Im Zuge der EASA-Zertifizierung der deutschen Verkehrsflughäfen wurde festgestellt, dass die Signalleuchten zwar die generell europaweit geltenden Grundanforderungen für Fahrzeugbeleuchtung gemäß ECE-R65 erfüllen, diese allerdings bezüglich der o. g. Eigenschaften von EASA-konformen Signalleuchten abweichen.

Hierzu führte GfL in 2016 bereits Analysen im Auftrag des ADV durch (siehe siehe Newseintrag Oktober 2016). Nunmehr sollen im Auftrag des ADV erneut umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden, die alleinig auf die Eigenschaften von Signalleuchten abstellen. Im Fokus steht dabei zunächst die fotometrische Vermessung einer repräsentativen Auswahl derzeit an den deutschen Flughäfen eingesetzten Leuchtentypen unterschiedlicher Hersteller in einem dafür ausgestatteten Lichtlabor. Sofern bei den Messungen signifikante Unterschiede zu den EASA-Leuchteneigenschaften festgestellt werden, erfolgt im Nachgang die Durchführung einer Sicherheitsbewertung. Diese wird dann feststellen, ob erkannte Unterschiede im Leuchtverhalten relevant für die flugbetriebliche Sicherheit sind oder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau (sog. Equivalent Level of Safety, ELOS) vorliegt. Erste Ergebnisse sind voraussichtlich im Februar 2019 zu erwarten.

 


Signalleuchten auf Follow-Me Fahrzeug
Signalleuchten auf Follow-Me Fahrzeug