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Hindernisuntersuchung eines geplanten Windparks in Flughafennähe inkl. Instrumentenflugverfahren (IFR)

Dezember 2023 | Sicherheitsstudien

In einem Windeignungsgebiet in der Nähe eines deutschen Verkehrsflughafens wird derzeit ein Windpark mit mehreren Windenergieanlagen geplant. GfL wurde hierbei beauftragt, eine Hindernisuntersuchung bezüglich der Durchdringung relevanter Schutzräume sowie einzuhaltenden Mindestabstände durchzuführen und die Vorschriftenkonformität der geplanten Anlagen zu beurteilen.

Zunächst wurden die sichtflugbezogenen Vorschriften zur Hinderniskulisse, namentlich die Abstände zur Platzrunde nach NfL I 37/00 und NfL I 92/13, sowie die Abstände zu Sichtflugverfahren nach NfL 1-847-16 untersucht. Danach fand eine Betrachtung der aus dem Verkehr nach Instrumentenflugregeln (IFR) resultierenden Vorschriften, namentlich dem Bauschutzbereich nach § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), sowie der Hindernisbegrenzungsflächen nach EASA CS-ADR-DSN statt. Abschließend wurden die Verfahrensschutzräume aller implementierten An- und Abflugverfahren (RNAV/RNP-, ILS- und konventionelle Verfahren) nach ICAO-PANS-OPS konstruiert und die Kompatibilität der Bauhöhen der Windkraftanlagen mit den aus den entsprechenden Sicherheitsmindesthöhen (OCA/OCH) resultierenden Höhenbeschränkungen analysiert.

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Lage von WEA im Fehlanflugbereich eines LOC-DME-Anflugs (Symbolbild)
Lage von WEA im Fehlanflugbereich eines LOC-DME-Anflugs (Symbolbild)